Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Mitgliedschaft, Beiträge und den Aufnahmeantrag beim Cannabis Social Club Niedersachsen e. V.

Wie werde ich Mitglied im CSC Niedersachsen?

Du füllst den digitalen Aufnahmeantrag auf dieser Website aus, lädst ihn als PDF herunter oder druckst ihn aus, unterschreibst ihn an den gekennzeichneten Stellen und reichst ihn gemeinsam mit einer Kopie deines Personalausweises beim Verein ein. Die Mitgliedschaft beginnt erst nach Annahme des Antrags und vollständigem Eingang des Jahresbeitrags.

Ab welchem Alter ist eine Mitgliedschaft möglich?

Die Aufnahme ist ausschließlich für Personen ab 21 Jahren möglich. Bei der Antragstellung ist ein amtlicher Identitätsnachweis erforderlich.

Welche Mitgliedschaftsmodelle gibt es?

Es gibt drei Formen: die Vollmitgliedschaft (regelmäßiger Bezug über das Jahr), die Holiday-Mitgliedschaft (für einen vorübergehenden Aufenthalt, 3 Monate) und die Ehrenmitgliedschaft (rein ideelle Unterstützung ohne Cannabisbezug).

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Jahresbeitrag beträgt für alle Modelle 12,00 € und ist mit der Aufnahme fällig. Vollmitglieder wählen zusätzlich eine frei wählbare monatliche Planungsstufe, die per SEPA-Lastschrift eingezogen und vollständig dem persönlichen Guthaben gutgeschrieben wird.

Was ist eine „Planungsstufe"?

Die Planungsstufe entspricht der Menge bzw. dem Betrag, den ein Vollmitglied regelmäßig mindestens pro Monat abnehmen möchte. Der Betrag wird monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen und vollständig dem persönlichen Guthaben in Cannanas gutgeschrieben. Mehrbedarf kann jederzeit ausgeglichen werden.

Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmitgliedschaft von drei Monaten ist eine Kündigung möglich. Die Holiday-Mitgliedschaft endet automatisch nach drei Monaten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Welche gesetzlichen Höchstmengen gelten?

Die Abgabe erfolgt ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Höchstmengen. Für Mitglieder ab 21 Jahren gelten derzeit insbesondere höchstens 25 g pro Tag und höchstens 50 g pro Kalendermonat.

Bin ich mit dem Ausfüllen des Formulars schon Mitglied?

Nein. Das Ausfüllen und Einreichen des Antrags begründet allein noch keine Mitgliedschaft. Diese beginnt erst nach Annahme deines Aufnahmeantrags durch den Verein und nach vollständigem Eingang des Jahresbeitrags.

Gibt es aktuell freie Plätze im Verein?

Ja, aktuell sind Kapazitäten vorhanden: Der Cannabis Social Club Niedersachsen bietet Platz für insgesamt 500 Mitglieder. Über den digitalen Aufnahmeantrag kannst du deine Mitgliedschaft direkt beantragen.

Wie erreiche ich den Verein bei Fragen?

Du erreichst uns per E-Mail unter info@csc-niedersachsen.de oder telefonisch unter 01590 6238383.

Noch Fragen?

Schreib uns an info@csc-niedersachsen.de oder ruf uns an unter 01590 6238383.